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ZWEIGNIEDERLASSUNG/ LIEFERADRESSE Straßburgstraße 16 97424 Schweinfurt  
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. GELTUNGSBEREICH Sämtlichen Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu wiedersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung seitens des Vertragspartners, ohne dass es einer erneuten und ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschhluss ist unsere Schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungserstellung ersetzt. Zeichnungne, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auc hwenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestelltem Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. 3. LIEFERUNG/ERFÜLLUNGSORT Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit wir Waren auslieferung oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und osten unseres Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert werden wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß §326 BGB Gebrauch machen kann. 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder dies rechtskräftig festellst ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. 5. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs-bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt oder Teil desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht. 6. EIGENTUMSVORBEHALT Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware somit unser Eigentum. Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbidnung enstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns an; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10% der jedoch außer Ansatz bleibt, sofern ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser Vertragspartner berechtigt. Die Be-, und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Wiederrufes, die Schuldner der an uns abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 10%, so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspartners verpflichtet. 7. HAFTUNG Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilften grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haften wir icht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereicht des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 8. KUNDENSCHUTZ Absoluter Kundenschutz ist Bestandteil des Frachtvertrages. Bei Nichteinhaltung wird eine Konvetionalstrafe von 8000,- € fällig. Je weiterer Transport (Verstoß ohne unsere Einwilligung) fällt eine zusätzliche Vertragsstrafe vom Dreifachen des Schadenersatzes (entgangener Gewinn) an. 9. SONSTIGES Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschalnd unter Ausschluss der einheitliche Kaufgesetze. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen odre hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Schweinfurt der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in iherer Intention der unwirksamen Klauses am nächsten kommt. Hinweis: Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. GELTUNGSBEREICH Sämtlichen Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu wiedersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung seitens des Vertragspartners, ohne dass es einer erneuten und ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschhluss ist unsere Schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungserstellung ersetzt. Zeichnungne, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auc hwenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestelltem Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. 3. LIEFERUNG/ERFÜLLUNGSORT Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit wir Waren auslieferung oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und osten unseres Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert werden wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß §326 BGB Gebrauch machen kann. 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder dies rechtskräftig festellst ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. 5. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs-bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt oder Teil desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht. 6. EIGENTUMSVORBEHALT Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware somit unser Eigentum. Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbidnung enstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns an; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10% der jedoch außer Ansatz bleibt, sofern ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser Vertragspartner berechtigt. Die Be-, und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Wiederrufes, die Schuldner der an uns abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 10%, so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspartners verpflichtet. 7. HAFTUNG Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilften grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haften wir icht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereicht des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 8. KUNDENSCHUTZ Absoluter Kundenschutz ist Bestandteil des Frachtvertrages. Bei Nichteinhaltung wird eine Konvetionalstrafe von 8000,- € fällig. Je weiterer Transport (Verstoß ohne unsere Einwilligung) fällt eine zusätzliche Vertragsstrafe vom Dreifachen des Schadenersatzes (entgangener Gewinn) an. 9. SONSTIGES Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschalnd unter Ausschluss der einheitliche Kaufgesetze. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen odre hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Schweinfurt der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in iherer Intention der unwirksamen Klauses am nächsten kommt. Hinweis: Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.
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